Wir fordern die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm auf trans und intergeschlechtliche Personen!
Das Parlament hat im Dezember 2018 entschieden, die Antirassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung zu erweitern, und im Februar 2020 stimmte die Stimmbevölkerung dieser Erweiterung zu.
Somit werden seither auch Personen rechtlich geschützt, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Diskriminierung erfahren. Jedoch wurde damals die Geschlechtsidentität nicht als «Kriterium» hinzugefügt. Somit ist es in der Schweiz z.B. weiterhin nicht strafbar, einer trans oder intergeschlechtliche Person eine Leistung, die der Allgemeinheit angeboten wird, aufgrund ihrer Identität vorzuenthalten (also z.B. eine trans Person in einem Laden oder Restaurant nicht zu bedienen).
Auch Aufrufe zu Hass gegen trans oder intergeschlechtliche Menschen als Gruppe sind deshalb in der Schweiz nicht strafbar.
In verschiedenen europäischen Ländern (z.B. Österreich, Frankreich, Dänemark oder Niederlande) sieht die Rechtsordnung sowohl einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung als auch aufgrund der Geschlechtsidentität oder des Geschlechts vor. Dies fordern wir auch für die Schweiz!